Gemäß der heute veröffentlichten Fassung der Coronaschutzverordnung, die am 28.12. in Kraft tritt, dürfen an der Sportausübung in Innenräumen nur noch Personen teilnehmen, die immunisiert (geimpft oder genesen) sind und zusätzlich eine Bescheinigung über einen aktuellen negativen Corona-Test (entweder einen PCR-Test, der höchstens 48 Stunden zurückliegen darf, oder einen Antigen-Schnelltest bis maximal 24 Stunden) vorlegen können („2G+“).
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind weiterhin immunisierten Personen gleichgestellt; bis zum 16. Januar gilt dies bei der Sportausübung auch noch für 16- und 17-Jährige. Schülerinnen und Schüler gelten generell als gestet, allerdings nicht während der Weihnachtsferien: Vom 27.12. bis zum 9.1. müssen auch Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt bleiben von der Testpflicht befreit.
Der OSV-Vorstand wird über den Fortgang des Spielbetriebs beraten und voraussichtlich nach den Weihnachtsfeiertagen an gleicher Stelle informieren.