Nach der ab 4.12. gültigen Coronaschutzverordnung sind (vorerst bis zum 16.1.2022) auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren bei der Sportausübung immunisierten Personen gleichgestellt. Ansonsten ändert sich für den OSV wenig; es bleibt bei der bisherigen 2G-Regelung.