Neue CoronaSchVO mit deutlichen Lockerungen

Die nächste neue Coronaschutzverordnung, die am 4. März in Kraft tritt, bringt einige Lockerungen mit sich: Ab sofort gilt für die Sportausübung generell „3G“, d.h. Teilnehmer und Zuschauer müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre entfallen die Zugangsbeschränkungen komplett.

Die Maskenpflicht in Innenräumen (außer am Brett) bleibt vorläufig bestehen (dies entspricht dem Hygienekonzept des Schachbundes NRW). Sollten sich nach internen Beratungen noch Änderungen ergeben, werden wir an gleicher Stelle berichten.

Bei Mannschaftskämpfen gelten auch weiterhin zusätzlich die Hygienekonzepte der verantwortlichen Verbände, die ggf. strengere Regelungen vorsehen können. Diese werden den Spielleitern und Mannschaftsführern zugesandt und sind auch auf den jeweiligen Websites einsehbar.

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