Neue CoronaSchVO mit Erleichterungen für die Jugend

Die neue Coronaschutzverordnung (gültig ab 9. Februar) bringt nur wenige Änderungen für den Sport, aber geringfügige Erleichterungen für die Jugend: Ab sofort sind auch 16- und 17-jährige Jugendliche (mit Test) immunisierten Personen gleichgestellt; zudem gelten nun auch volljährige Schülerinnen und Schüler als getestet.

Für das Jugendtraining bedeutet dies:

  • Bei Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren genügt der Schülerausweis.
  • Volljährige Schüler benötigen zusätzlich einen Impfnachweis.
  • Jugendliche unter 18 Jahren, die keine Schüler mehr sind, benötigen einen Test-, aber keinen Impfnachweis.

Für den „2G+“-Status genügen nun zwei Impfungen, falls die zweite mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt. Auch Genesene, die zusätzlich geimpft sind (vor oder nach der Erkrankung) oder bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt, erfüllen „2G+“ (genauer: alle Personen, die in § 15 Abs. 1 der Corona-Test- und Quarantäneverordnung aufgelistetet sind).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Es werden nur Kommentare mit korrekten Angaben zu Namen und Email-Adresse veröffentlicht. Eine Anonymisierung durch die Redaktion (auch mit selbst gewähltem Pseudonym) ist auf Wunsch möglich.