Nach § 9, Abs. 1 der heute veröffentlichten neuen Coronaschutzverordnung, die am 2. November in Kraft tritt, gilt: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen […] und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.“ Damit müssen wir unseren Spielbetrieb erneut einstellen. Über neue Entwicklungen werden wir an gleicher Stelle berichten.
Um weiterhin eine Spielmöglichkeit zu bieten, werden wir unser Dienstags-Schnellschach auf Lichess, das sich während des ersten Lockdowns großer Beliebtheit erfreute, wieder aufleben lassen – auch diesmal mit digitalen Urkunden für die Gesamtwertung. Start ist der 3. November, eine Ausschreibung folgt in Kürze. Bleibt gesund!