Testpflicht für „Geboosterte“ entfällt

Nach der neuesten CoronaSchVO, die am 13. Januar in Kraft tritt, dürfen Personen, die zusätzlich zur Erst- und Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung („Booster“) bekommen haben, ohne Testnachweis an unserem Spielbetrieb teilnehmen; dies gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten drei Monate trotz vollständiger Immunisierung an COVID-19 erkrankt sind (durch PCR-Test nachgewiesen). Die übrigen das Schachspiel betreffenden Regelungen bleiben weitgehend unverändert; allerdings läuft die Ausnahmeregelung für 16- und 17-jährige Schüler am 16. Januar aus (dann ist ein Impfnachweis erforderlich; der Testnachweis wird durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Es werden nur Kommentare mit korrekten Angaben zu Namen und Email-Adresse veröffentlicht. Eine Anonymisierung durch die Redaktion (auch mit selbst gewähltem Pseudonym) ist auf Wunsch möglich.