Nächsten Dienstag findet statt… Schnellschach mit Zeithandicap

Nächsten Dienstag spielen wir wieder das beliebte siebenrundige Schnellschachturnier mit Zeithandicap, bei dem der schwächere Spieler eine erhebliche Zeitgutschrift erhält. Pro 100 DWZ-Punkten Unterschied zwischen den beiden Kontrahenten werden zwei Minuten zu den ursprünglich 15 Minuten Bedenkzeit hinzu gerechnet bzw. dem stärkeren Spieler abgezogen, also z. B. bei DWZ 1500 gegen 1900 23 Minuten zu 7 Minuten.

Neue CoronaSchVO mit deutlichen Lockerungen

Die nächste neue Coronaschutzverordnung, die am 4. März in Kraft tritt, bringt einige Lockerungen mit sich: Ab sofort gilt für die Sportausübung generell „3G“, d.h. Teilnehmer und Zuschauer müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre entfallen die Zugangsbeschränkungen komplett.

Die Maskenpflicht in Innenräumen (außer am Brett) bleibt vorläufig bestehen (dies entspricht dem Hygienekonzept des Schachbundes NRW). Sollten sich nach internen Beratungen noch Änderungen ergeben, werden wir an gleicher Stelle berichten.

Bei Mannschaftskämpfen gelten auch weiterhin zusätzlich die Hygienekonzepte der verantwortlichen Verbände, die ggf. strengere Regelungen vorsehen können. Diese werden den Spielleitern und Mannschaftsführern zugesandt und sind auch auf den jeweiligen Websites einsehbar.

Neue CoronaSchVO mit Erleichterungen für die Jugend

Die neue Coronaschutzverordnung (gültig ab 9. Februar) bringt nur wenige Änderungen für den Sport, aber geringfügige Erleichterungen für die Jugend: Ab sofort sind auch 16- und 17-jährige Jugendliche (mit Test) immunisierten Personen gleichgestellt; zudem gelten nun auch volljährige Schülerinnen und Schüler als getestet.

Für das Jugendtraining bedeutet dies:

  • Bei Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren genügt der Schülerausweis.
  • Volljährige Schüler benötigen zusätzlich einen Impfnachweis.
  • Jugendliche unter 18 Jahren, die keine Schüler mehr sind, benötigen einen Test-, aber keinen Impfnachweis.

Für den „2G+“-Status genügen nun zwei Impfungen, falls die zweite mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt. Auch Genesene, die zusätzlich geimpft sind (vor oder nach der Erkrankung) oder bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt, erfüllen „2G+“ (genauer: alle Personen, die in § 15 Abs. 1 der Corona-Test- und Quarantäneverordnung aufgelistetet sind).

Testpflicht für „Geboosterte“ entfällt

Nach der neuesten CoronaSchVO, die am 13. Januar in Kraft tritt, dürfen Personen, die zusätzlich zur Erst- und Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung („Booster“) bekommen haben, ohne Testnachweis an unserem Spielbetrieb teilnehmen; dies gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten drei Monate trotz vollständiger Immunisierung an COVID-19 erkrankt sind (durch PCR-Test nachgewiesen). Die übrigen das Schachspiel betreffenden Regelungen bleiben weitgehend unverändert; allerdings läuft die Ausnahmeregelung für 16- und 17-jährige Schüler am 16. Januar aus (dann ist ein Impfnachweis erforderlich; der Testnachweis wird durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt).

1. Turnier des Neuen Jahres: Zeithandicap

Am nächsten Dienstag, dem 4.1. wird beim OSV wieder ein Schnellschach-Zeithandicap durchgeführt. Dabei haben schwächere Spieler durch mehr Bedenkzeit größere Chancen, den Stärkeren ein Beinchen zu stellen. Die ursprüngliche Bedenkzeit beträgt 15 min. pro Spieler und Partie, jedoch erhält der vermeintlich Schwächere pro 100 DWZ-Punkte Unterschied 2 min. zusätzlich und dem Stärkeren werden zwei min. abgezogen, z.B. im Duell 1800 gegen 1500 lautet die Bedenkzeitbilanz 11 zu 19 min bis zu einem Maximum von 5 zu 25 min. Für gute Unterhaltung in den sieben Runden ist also gesorgt.

Generationenturnier zu Harald Meyers 80. Geburtstag

Das Generationenturnier aus Anlass von Harald Meyers 80. Geburtstag wurde dominiert von der Mannschaft der Vierzig- bis Fünfzigjährigen, die 49 von 54 möglichen Punkten erzielte. Mit riesigem Abstand folgte überraschenderweise die „Juniorenmannschaft“ u.a. mit dem erst elfjährigen Tanyel Scholing auf Platz zwei. Dies war überwiegend ein Verdienst von Niclas Kohl, der das beste Einzelergebnis an Brett 2 erzielte. Den dritten Platz konnte knapp die Mannschaft der Fünfzig- bis Sechzigjährigen behaupten vor den „Senioren“ mit dem Jubilar Harald Meyer, der sich mutig an Brett 1 mit den Spitzenspielern der anderen Mannschaften herumschlug. Beste Einzelspieler wurden jeweils mit der vollen Punktzahl Marcel Becker, Dragos Ciornei, Yavuz Akcapinar und Mark Schocke. Bei allem schachlichen Ehrgeiz war jedoch der gesellige Teil mit einem von Alfred Klesse hervorragend organisierten Buffet der Mittelpunkt des Abends.

2G+-Regel ab 28. Dezember

Gemäß der heute veröffentlichten Fassung der Coronaschutzverordnung, die am 28.12. in Kraft tritt, dürfen an der Sportausübung in Innenräumen nur noch Personen teilnehmen, die immunisiert (geimpft oder genesen) sind und zusätzlich eine Bescheinigung über einen aktuellen negativen Corona-Test (entweder einen PCR-Test, der höchstens 48 Stunden zurückliegen darf, oder einen Antigen-Schnelltest bis maximal 24 Stunden) vorlegen können („2G+“).

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind weiterhin immunisierten Personen gleichgestellt; bis zum 16. Januar gilt dies bei der Sportausübung auch noch für 16- und 17-Jährige. Schülerinnen und Schüler gelten generell als gestet, allerdings nicht während der Weihnachtsferien: Vom 27.12. bis zum 9.1. müssen auch Schülerinnen und Schüler einen Testnachweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt bleiben von der Testpflicht befreit.

Der OSV-Vorstand wird über den Fortgang des Spielbetriebs beraten und voraussichtlich nach den Weihnachtsfeiertagen an gleicher Stelle informieren.