Drei Schritte zur OSV-Mitgliedschaft
- Einen Aufnahmeantrag erhalten
Der Antrag kann als PDF-Formular heruntergeladen werden (hier klicken), ist aber auch in gedruckter Form vor Ort beim Kassenwart erhältlich. - Aufnahmeantrag ausfüllen und unterschreiben
Das PDF-Formular kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden, ein Ausfüllen per Hand ist aber natürlich auch möglich. Wichtig: Bei Minderjährigen muss ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben. - Aufnahmeantrag an den Kassenwart übergeben
entweder persönlich vor Ort oder per Post (die Anschrift ist auf der Seite Vorstand unter „Postanschrift“ zu finden).
Sobald der Aufnahmeantrag eingegangen ist, entscheiden Vorsitzender und Kassenwart (in der Regel sehr kurzfristig) über die Aufnahme.
Hinweis für Edge-Benutzer: In Microsoft Edge funktionieren PDF-Formulare seit längerer Zeit nicht mehr korrekt; Stand Mai 2025 werden u.a. Kästchen zum Ankreuzen nicht angezeigt. Zum Ausfüllen am Computer ist also ein kompatibler Browser (z.B. Firefox oder Chrome) oder PDF-Reader (z.B. Adobe Reader oder Foxit) erforderlich; alternativ steht eine von Hand auszufüllende Druckversion zur Verfügung (hier klicken).
Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge werden jährlich erhoben (jeweils für ein Kalenderjahr) und sind nach Altersgruppen gestaffelt:
Altersgruppe | Jahresbeitrag |
---|---|
Erwachsene | 120 € |
Jugendliche (U18) | 60 € |
Schüler (U14) | 30 € |
Für Auszubildende und Studierende gelten die Jugendbeiträge.
Sozialtarife: Für Mitglieder, die den Regelbeitrag nicht bezahlen können (z.B. Empfänger von Sozialleistungen oder „Minijobber“), kann der Beitrag gemäß § 4 der Vereinssatzung ermäßigt werden; hierzu genügt in der Regel ein mündlicher oder formloser Antrag an den Kassenwart, der natürlich auch für Beratungsgespräche zur Verfügung steht.
Familientarif: Bei nahen Angehörigen (Ehegatten, Eltern und Kindern, Geschwistern) wird insgesamt nur ein Beitrag erhoben, und zwar der höchste zutreffende Beitragssatz. Beispiel: Bei zwei Geschwistern in den Altersklassen U18 und U14 wird für beide zusammen ein Jahresbeitrag von 60 € fällig.